Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?
Liebe Kundin, lieber
Kunde,
wenn Sie einen vereinbarten Dienstleistungstermin nicht
wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte rechtzeitig Bescheid. Das bedeutet: mindestens 12 Stunden* vorher per Mail oder per Telefon. Nur wenn Sie mir rechtzeitig absagen, habe ich die Chance, den
Termin neu zu besetzen und einen Verdienstausfall zu vermeiden.
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass ich eine Stornogebühr aufrufen muss, falls Termine nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt werden.
Das bedeutet: Ich werde Ihnen dann 25% der von Ihnen
gebuchten Behandlung in Rechnung stellen – unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie den Termin nicht wahrgenommen haben. Dies geschieht gemäß § 615 des BGB, der “die Vergütung bei Annahmeverzug
und bei Betriebsrisiko” regelt und diesen Vergütungsanspruch für alle Gewerbetreibenden mit Termingeschäft bestätigt.
Bitte denken Sie also immer daran, mir rechtzeitig abzusagen!
Wir Danken für Ihr Verständnis
B.Friedrich
* Tel : 0214/51916
Mail: friseurbennyfriedrich@mail.de